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Schlagwort-Archive: Naturheilkunde
Abzug nicht anerkannter Heilmethoden
Die Vorlage eines knappen amtsärztlichen Attests kann ausreichen, um Aufwendungen für wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethoden als außergewöhnliche Belastung abzuziehen. Hintergrund: Die Zwangsläufigkeit von krankheitsbedingten Aufwendungen für Arznei-, Heil- und Hilfsmittel wird i. d. R. durch eine Verordnung eines Arztes nachgewiesen. … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Einkommensteuer, Steuerberater Darmstadt, Steuerberatung, Steuern sparen
Verschlagwortet mit Amtsärztliches Gutachten, außergewöhnliche Belastung, Homöopathie, Naturheilkunde, nicht anerkannte Heilmethoden
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