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Archiv der Kategorie: Steuerberater Darmstadt
Grundstücksenteignung kein privates Veräußerungsgeschäft im Sinne des § 23 EStG
Der Eigentumsverlust durch Enteignung ist keine Veräußerung i.S. des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 23.07.2019 IX R 28/18 zu § 23 des Einkommensteuergesetzes (EStG) entschieden, da der Entzug … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Einkommensteuer, Immobilien, Steuerberater Darmstadt
Verschlagwortet mit Enteignung, Grundstücke, private Veräußerungsgeschäfte