Von angeordneten Schließungen betroffene Unternehmen, Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen werden durch eine „außerordentliche Wirtschaftshilfe“ unterstützt, der sogenannten Novemberhilfe. Die Betroffenen erhalten Hilfe in Form von Zuschüssen von 75 % ihres entsprechenden durchschnittlichen Umsatzes im November 2019, tageweise anteilig für die Dauer des Corona-bedingten Lockdowns. Anträge können ab sofort gestellt werden.
- Die Anträge können seit dem 25.11.2020 auf der Seite für Überbrückungshilfe gestellt werden (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
- Anträge auf Novemberhilfe können bis zum gestellt werden
- Für weitere Einzelheiten des Antragsverfahrens für die Novemberhilfe wurden am 24.11.2020 neue Informationen mit zahlreichen Beispielen zur Verfügung gestellt, siehe FAQ Novemberhilfe (www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de)
- Am 25.11.2020 hat die MPK beschlossen, den am 28.10.2020 beschlossenen „Lockdown light“ über den 30.11.2020 hinaus mit weiteren Modifikationen bis zum 20.12.2020 bundesweit zu verlängern. Der Beschluss sieht vor, die Novemberhilfe im Rahmen der Vorgaben des EU-Beihilferechts bis zum 20.12.2020 durch den Bund fortzuführen; in die Novemberhilfe (wie Überbrückungshilfe II) sollen ausdrücklich auch Schausteller und Marktkaufleute einbezogen werden.