Die Bundesregierung hat im Bundesgesetzblatt die Anpassung der Höhe des Mindestlohns (Dritte Mindestlohnanpassungsverordnung (MiLoV3)) veröffentlicht (BGBl. I 2020, 2356):
Der Mindestlohn beträgt (§ 1 MiLoV3):
1. ab 1. Januar 2021 9,50 € brutto je Zeitstunde,
2. ab 1. Juli 2021 9,60 € brutto je Zeitstunde,
3. ab 1. Januar 2022 9,82 € brutto je Zeitstunde,
4. ab 1. Juli 2022 10,45 € brutto je Zeitstunde.
Zeitliche Anwendung
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Zweite Mindestlohnanpassungsverordnung vom 13. November 2018 (BGBl. I S. 1876) außer Kraft (§ 2 MiLoV3).
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