Auszug aus den Themen dieser Ausgabe:
- Wer kennt es nicht? Eine Fliese im Badezimmer muss ersetzt werden, die Dachrinne wurde schon länger nicht mehr gereinigt, die Waschmaschine streikt. Derartige sog. Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die im Haushalt des Steuerpflichtigen vorgenommen werden, können unter engen Voraussetzungen den Einkommensteuerbetrag um bis zu 1.200 Euro senken.
- Das Bundeszentralamt für Steuern ist derzeit verstärkt mit Anträgen auf Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beschäftigt. Beachten Sie bitte, dass die besagte Vergabe ausschließlich auf schriftlichen Antrag erfolgt.
- Wegen unangemessen hoher Geschäftsführerbezüge kann einer gGmbH die Gemeinnützigkeit versagt werden. Die zuständigen Richter begründeten ihre Entscheidung im konkreten Fall mit einem sog. Fremdvergleich.
- Die Corona-Krise beschäftigt zunehmend die Gerichte. In einem bereits rechtskräftigen Urteil zu sog. Corona-Entschädigungsklagen wurde die Klage eines Gastronomen abgewiesen, der vom Land Niedersachsen Entschädigung für Umsatzverluste beanspruchte.
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