Verträge können eigentlich nicht einseitig geändert werden – im Wohnraummietrecht gibt es aber eine Besonderheit. Eine Mieterhöhungserklärung ist unter genau definierten Voraussetzungen möglich.
Mieterhöhungserklärungen unterliegen jedoch sehr hohen formellen und materiellen Anforderungen. Kompliziert wird die Sache zusätzlich durch weitere Regeln wie der Mietpreisbremse oder etwa dem in Berlin geltenden Mietendeckel. Bei der Geschäftsraummiete ist dagegen ohne Vereinbarung im Vertrag keine Mieterhöhung möglich.
Die Broschüre informiert und unterstützt Sie dabei, unter welchen Voraussetzungen eine Mieterhöhungserklärung möglich ist.
Die neue Mandanten-Info-Broschüre können sich registrierte Mandanten auf meiner Homepage (Link) herunter laden.