Sind mitarbeitende Gesellschafter sozialversicherungspflichtig? Diese Frage ist nicht leicht zu beantworten, berührt sie doch vier unterschiedliche Rechtsgebiete.
Steuerrechtlich ist der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer immer Arbeitnehmer.
Aber nach deutschem Arbeitsrecht ist der GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer praktisch nie Arbeitnehmer. Sozialversicherungsrechtlich spielt die genaue Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags und damit das Gesellschaftsrecht eine entscheidende Rolle.
Bereits in der Lohn- und Gehaltsabrechnung in der GmbH muss entschieden werden, ob eine Sozialversicherungspflicht besteht oder nicht, denn bei unzutreffenden Angaben kann es zu hohen Nachzahlungen kommen.
Die neue Broschüre erläutert, wie die Entscheidung über den sozialversicherungsrechtlichen Status als Gesellschafter-Geschäftsführer mittels des Feststellungsverfahrens abgesichert werden kann.
Die neue Mandanten-Info-Broschüre können sich registrierte Mandanten auf meiner Homepage (Link) herunter laden.
Gerne stehe ich Ihnen darüber hinaus für eine individuelle Beratung zur Verfügung.