Mit dem Konjunkturpaket 2020 soll kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Soloselbstständigen und Freiberuflern eine Überbrückungshilfe gewährt und ein Teil der Fixkosten erstattet werden.
Voraussetzung für diese Förderung ist das Mitwirken eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers: Um den Antrag stellen zu können, müssen sowohl die Umsätze im Zeitraum April und Mai 2020 sowie die entsprechenden Schätzungen für Juni bis August 2020 angegeben werden. Sollen Fixkosten geltend gemacht werden, müssen die diesbezüglichen Verträge vor dem 01.03.2020 abgeschlossen worden sein. Um die Anträge nach Verabschiedung der Regelung effizient und korrekt zu begleiten, ist es sinnvoll, dass dafür gesorgt wird, dass alle Buchhaltungsunterlagen vollständig und die Umsatzschätzungen sowie die Unterlagen für die relevanten Fixkosten vorbereitet sind.
Die Broschüre zeigt Regelungen und bestmögliche Vorbereitung der Antragsstellung auf und hilft bereits im Vorfeld bei der eigenen Einschätzung der Fördermöglichkeiten.
Die neue Mandanten-Info-Broschüre können sich registrierte Mandanten auf meiner Homepage (Link) herunter laden.
Gerne stehe ich Ihnen darüber hinaus für eine individuelle Beratung zur Verfügung.