Die Bearbeitung der Steuererklärungen für 2019 beginnt in den Finanzämtern am 15. März. Hintergrund dafür ist, dass die Finanzämter sicher sein müssen, dass ihnen die elektronisch zu übertragenden Daten für das Steuerjahr auch vollständig vorliegen. Die Frist hierfür ist der 29. Februar. Die ersten Einkommensteuerbescheide für das Steuerjahr 2019 können somit frühestens Ende März 2020 versendet werden.
Hinweis in eigener Sache: Auch wir Steuerberater benötigen die elektronisch zu übertragenden Daten. Eine Bearbeitung von Steuererklärungen 2019 vor März 2020 ist deshalb auch für uns nicht möglich.