Rund 180.000 selbständige Künstler und Publizisten sind in Deutschland über die Künstlersozialversicherung abgesichert. Über dieses „soziale Rückgrat“ der Kultur- und Kreativwirtschaft erhalten sie einen vollwertigen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Versicherungsbeiträge verteilen sich dabei auf mehrere Schultern: Die eine Hälfte trägt der Versicherte selbst, die andere wird von Verwertern der künstlerischen und publizistischen Leistungen (über die Künstlersozialabgabe) und über einen Bundeszuschuss finanziert.
Dieses Merkblatt (Downloadlink) erklärt,
- wann Unternehmen zur Zahlung der Künstlersozialabgabe verpflichtet sind,
- wie sich die Künstlersozialabgabe berechnet,
- welche Melde-, Aufzeichnungs-, Aufbewahrungs- und Auskunftspflichten für abgabepflichtige Unternehmen gelten und
- was bei Betriebsprüfungen zu beachten ist.
Da Unternehmen mit verstärkten Prüfungen durch die Deutsche Rentenversicherung und die Künstlersozialkasse rechnen müssen, sollten sie sich unbedingt frühzeitig mit den Regeln zur Künstlersozialabgabe beschäftigen. Hinzu kommt, dass empfindliche Geldbußen drohen, wenn ein Unternehmen seinen Pflichten nicht nachkommt.