Die private Nutzung eines dienstlichen Pkw führt zu einem geldwerten Vorteil, der steuerlich erfasst werden muss. Als Unternehmer bzw. Freiberufler müssen Sie den Gewinn um den Wert der Privatnutzung erhöhen. Sofern Ihnen als Arbeitnehmer im Rahmen des Dienstverhältnisses ein Fahrzeug zur Verfügung gestellt wird, welches Sie auch privat nutzen dürfen, wird der Nutzungswert der privaten Fahrten als zusätzliche Vergütung bei der Gehaltsabrechnung erfasst.
Grundsätzlich wird der private Nutzungsanteil pauschal mit 1 % des Listenpreises des Fahrzeugs bei seiner Erstzulassung bewertet. Wenn Sie jedoch ein Fahrtenbuch führen, können Sie den privaten Anteil exakt bestimmen.
Im Mandantenmerkblatt „Führung eines Fahrtenbuchs“wird erläutert, welche Vorgaben Sie beachten müssen, damit die Aufzeichnungen von der Finanzverwaltung anerkannt werden.
Sie können sich alle Merkblätter des Adventskalenders 2017 auf der Adventskalenderseite meiner Homepage http://www.sibilledecker.de/Adventskalender-2017 herunterladen.