Legale Arbeiten in den eigenen vier Wänden fördert der Staat mit einem Steuerbonus für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Wer Putzfrau, Handwerker & Co. in seinem Privathaushalt beschäftigt, darf 20 % der gezahlten Arbeitskosten von seiner tariflichen Einkommensteuer abziehen. Begrenzt ist die Förderung allerdings durch drei Höchstbeträge.
Kosten, die Ihnen durch haushaltsnahe Dienstleistungen entstehen, senken also nicht Ihr zu versteuerndes Einkommen und damit Ihren persönlichen Grenzsteuersatz, sondern direkt Ihre Steuerschuld.
Durch diese steuerliche Förderung will der Gesetzgeber illegale Beschäftigungen in deutschen Privathaushalten eindämmen und steuerehrliche Arbeitsverhältnisse unterstützen. Private Auftraggeber können schnell einige hundert Euro pro Jahr an Steuern einsparen, wenn sie die Kosten in ihrer Einkommensteuererklärung abrechnen.
Im Merkblatt „Haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen“ lesen Sie, wie hoch die Förderung ausfällt, welche Kosten begünstigt sind und welche Fallstricke private Auftraggeber beachten sollten.
Sie können sich alle Merkblätter des Adventskalenders 2017 auf der Adventskalenderseite meiner Homepage http://www.sibilledecker.de/Adventskalender-2017 herunterladen.