Privat oder gesetzlich? Das ist die Frage, die sich Selbstständige bei ihrer Krankenversicherung stellen müssen. Wer sich als Selbstständiger in der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert hat, für den gilt ab dem 1. Januar 2018 eine Änderung in der Beitragsbemessung:
Die monatlichen Krankenversicherungsbeiträge werden von der eigenen Krankenkasse zunächst nur vorläufig festgesetzt. Erst nach Vorlage des Einkommensteuerbescheids setzen die Krankenkassen die Beiträge aufgrund der tatsächlich vom Selbstständigen erzielten Einnahmen endgültig fest. Dies kann zur Beitragserstattung, aber auch zur Nacherhebung von Beiträgen führen. Auf Basis des vorgelegten Einkommensteuerbescheides berechnen die Krankenkassen die Beiträge für die Zukunft dann wiederum nur vorläufig.
Bisher gab es diese vorläufige Festsetzung nur bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit. Für alle anderen galt, dass die Krankenkassen die Beiträge für das gesamte Jahr im Voraus festsetzten. Bei schwankenden Einnahmen konnten die Beiträge aber immer nur für die Zukunft durch Vorlage z. B. des Einkommensteuerbescheids erhöht, aber auch abgesenkt werden.
Mit der Neuregelung verfolgt der Gesetzgeber nun zwei Ziele:
- Erstens sollen Einnahmeschwankungen vollständig berücksichtigt werden und
- zweitens soll die Beitragsbemessung weder durch die Bearbeitungszeiten bei der zuständigen Finanzbehörde noch durch eine verzögerte Abgabe von Einkommensteuererklärungen beeinflussbar sein.
Pressemeldung der Steuerberaterkammer Hessen vom 18.10.2017