Sozialversicherungen sichern Betroffene bei Krankheit, Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit und Pflegebedürftigkeit ab. Zu den Sozialversicherungen gehören:
- Krankenversicherung,
- Pflegeversicherung,
- Arbeitslosenversicherung,
- Rentenversicherung und
- Unfallversicherung.
In erster Linie werden Sozialversicherungen durch Beiträge von Arbeitnehmern (AN) und Arbeitgebern (AG) finanziert, während bei Rentnern die Rentenversicherung an die Stelle des Arbeitgebers tritt. Für Arbeitslose übernimmt die Bundesagentur für Arbeit bzw. der Bund die Beiträge des Versicherten vollständig.
Folgende Tabelle gibt einen detaillierteren Überblick hierzu.
Beitragshöhe | Versicherungs-träger | Versicherungs-leistungen | |
Kranken-versicherung | 14,6 % des Bruttolohns. AN und AG zahlen je 50 %. |
Krankenkassen | Arzt-, Zahnarzt- und Kranken-hausbehandlung, Arzneimittel, Ent-bindungskosten u.a. |
Pflege-versicherung | 2,55 % des Bruttolohns. AN und AG zahlen je 50 %. |
Pflegekassen der Krankenkassen | Häusliche und stationäre Pflege, Pflegegeld, Ren-tenversicherungs-beiträge für Pfle-gende, Sachleis-tungen |
Renten-versicherung | 18,7 % des Bruttolohns. AN und AG zahlen je 50 %. |
Versicherungsanstalten | Renten, Heilbe-handlung, Förde-rungsmaßnahmen für Behinderte u.a. |
Arbeitslosen-versicherung | 3,0 % des Bruttolohns. AN und AG zahlen je 50 %. |
Bundesagentur für Arbeit | Arbeitslosengeld, berufliche Aus- und Fortbildung, Umschulung, Be-rufsberatung, Ar-beitsvermittlung u.a. |
Unfall-versicherung | Höhe richtet sich nach Gefahrenklasse und Betriebsgröße. AG zahlt 100 %. |
Berufsgenossenschaften | Renten, Heilbe-handlung, Förde-rungsmaßnahmen für Behinderte, Unfallverhütung u.a. |
Die Beitragsbemessungsgrenze wird zu Beginn jedes Jahres an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst. Die Beitragssätze der Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden bundeseinheitlich vom Gesetzgeber festgelegt. Ebenfalls gesetzlich festgeschrieben wird ein für alle Krankenkassen geltender einheitlicher Beitragssatz zur Krankenversicherung. Einen Sonderfall bildet die Unfallversicherung, die ausschließlich von den Betrieben finanziert wird.
Im neuen Merkblatt werden die Sozialversicherungspflicht sowie Einzelheiten zu den verschiedenen Sozialversicherungen vorgestellt. Sie können sich das Merkblatt hier herunterladen.