Während nach dem Erbfall nur noch wenige Gestaltungsmöglichkeiten zur Steuerreduzierung zur Verfügung stehen, sieht das bei einer Schenkung anders aus. Hier bestehen bei geschickter Gestaltung vielfältige Möglichkeiten, um die Steuerlast zu minimieren. Diese sollten bei Überlegungen zu Schenkungen vorab mit einbezogen und abgewogen werden.
Das neue Mandantenmerkblatt „Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer“ können Sie sich hier herunterladen.
Wir stehen Ihnen gerne für weitere Fragen zur Verfügung.