Betriebliches Vermögen wird von der Erbschaft- und Schenkungsteuer unter bestimmten Voraussetzungen verschont. Da nach dem Willen des Gesetzgebers Betriebe beim Betriebsübergang nicht durch anfallende Erbschaft- und Schenkungsteuer gefährdet werden sollen, sieht das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz verschiedene Vergünstigungen vor (sogenannte Verschonungsmaßnahmen).
In einem am 17.12.2014 ergangenen Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die steuerliche Begünstigung bei Betriebsübergang für teilweise verfassungswidrig erklärt worden. Nach fast zwei Jahren politischer Diskussion hat der Bundesrat am 14.10.2016 einer Reform des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts mit Schwerpunkt auf der Übertragung von Betriebsvermögen zugestimmt.
Hinweis
Die Neuregelungen zur Übertragung von Betriebsvermögen finden auf Vorgänge Anwendung, für die die Steuer nach dem 30.06.2016 entsteht.
Änderungen im Zusammenhang mit dem für die steuerliche Unternehmensbewertung wichtigen Kapitalisierungsfaktor sollen rückwirkend schon für Bewertungsstichtage ab dem 01.01.2016 gelten.
Das neue Mandantenmerkblatt „Erbschaftsteuer: Übertragung von Betriebsvermögen“ können Sie sich hier herunterladen.