Sie wollen für die Ferienzeit oder sogar dauerhaft Aushilfen einstellen? Dann sollten Sie die Vergünstigungen für geringfügige Beschäftigungen nutzen:
- Sogenannte Minijobs bieten sich für dauerhafte Aushilfstätigkeiten an. Hierfür gilt eine Verdienstgrenze von 450 € im Monat. Es fallen lediglich Pauschalabgaben darauf an, die an die Minijobzentrale abgeführt werden.
- Kurzfristige Beschäftigungen sind am günstigsten, wenn Sie nur vorübergehend Aushilfen brauchen. Vorteil hier: Sozialabgaben fallen überhaupt nicht an. Steuern für den Arbeitnehmer nur, wenn der Grundfreibetrag überschritten wird.
Informieren Sie sich über die Vergünstigungen mit unserem neuen Video Aushilfsjobs: Günstige Beschäftigungen mit Mini- und Kurzfristjobs. Schauen Sie es sich gleich auf unserer Webseite unter folgendem Link an: http://www.sibilledecker.de/Videos/YouTube/Video-Tipp-Bibliothek
Auf der Seite finden Sie auch weitere Erklärvideos zu häufig nachgefragten Steuerthemen.