Ab 1.1.2016 steigt der Mindestlohn für das pädagogische Personal in der Aus- und Weiterbildung. Auch für Dachdecker gilt ab 2016 ein höherer Mindestlohn.
Der Mindestlohn für das pädagogische Personal in der Aus- und Weiterbildung steigt in den alten Bundesländern auf 14 €, in den neuen Bundesländern auf 13,50 €. Ab Januar 2017 gelten 14,60 € bundesweit. Auch der jährliche Urlaubsanspruch wird neu geregelt: Er beträgt bei einer 5-Tage-Woche mindestens 29 Arbeitstage.
Für Dachdecker steigt der Mindestlohn ab dem 1.1.2016 bundeseinheitlich auf 12,05 €. Ab Januar 2017 steigt er auf 12,25 €. Er gilt auch für Dachdecker, die in Betrieben anderer Baubranchen arbeiten, sofern dort kein anderer Tarifvertrag gilt.
In Deutschland gilt seit 1. Januar 2015 der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro brutto je Zeitstunde. Mindestlöhne unterhalb des gesetzlichen Mindestlohns sind bis längstens 31. Dezember 2016 erlaubt.
Aktuell gelten in 18 Branchen allgemeinverbindliche Mindestlöhne. Die meisten Branchenmindestlöhne liegen über dem gesetzlichen Mindestlohn.
Eine Übersicht der Branchenmindestlöhne (Stand Dezember 2015) hat die Bundesregierung auf Ihrer Homepage veröffentlicht.
************************************************************************************
Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung vom 1.12.2015