Wenn Sie nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind, dann können Sie diese freiwillig beim Finanzamt einreichen. Das ist sinnvoll, wenn Sie für das betreffende Steuerjahr mit einer Steuererstattung rechnen.
Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2011 kann jedoch nur noch bis zum 31. Dezember 2015 abgegeben werden. Danach tritt für 2011 die Festsetzungsverjährung ein.
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Diese Informationen haben wir nach bestem Wissen zusammengestellt. Sie erfolgen jedoch ohne Gewähr. Diese Information kann eine individuelle Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.