Zum Jahresende ist es üblich, Geschenke an Geschäftsfreunde zu verteilen. Unternehmer sollten dabei die Grundsätze, die für den Abzug dieser Aufwendungen als Betriebsausgaben notwendig sind, beachten.
Der Abzug von Geschenken ist steuerlich sehr begrenzt:
- Die Geschenke müssen betrieblich bzw. beruflich veranlasst sein.
- Selbst betrieblich veranlasste Geschenke an Personen, die keine Arbeitnehmer sind, dürfen nur abgezogen werden, wenn sie pro Jahr und Empfänger bei max. 35 € liegen.
- Auch wenn diese beiden Punkte erfüllt sind, scheitert der Abzug, wenn die Geschenkaufwendungen nicht einzeln und getrennt aufgezeichnet worden sind.
Ausführliche Informationen erhalten Sie im Mandantenmerkblatt: „Geschenke“. Dieses können Sie sich unter http://www.sibilledecker.de/Downloads/Downloads-Mandantenmerkblaetter herunterladen.
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