Nicht nur bei seinen inneren Prozessen, auch nach außen hin macht sich der Fiskus zunehmend die Möglichkeiten der elektronischen Datenverarbeitung zunutze: So besteht für immer mehr Steuererklärungen die Pflicht zur elektronischen Übermittlung an die Finanzverwaltung. Für die private Einkommensteuererklärung ist der Weg über das Internet zwar noch freiwillig, wird aber von einer wachsenden Zahl von Mitbürgern gegangen.
Vorteile des elektronischen Verfahrens:
Die Steuererklärung kann direkt nach dem Bearbeiten an das Finanzamt versendet werden. Dies spart den ein- bzw. zweitägigen Postweg sowie das Porto. Knappe Fristen können besser gewahrt werden, da das Eingangsdatum beim Finanzamt gleich dem Versendungsdatum ist.
Nachteile des elektronischen Verfahrens:
Steuerpflichtige müssen sich mit der verwendeten Steuersoftware auseinandersetzen und entsprechende Hardware muss angeschafft werden. Weniger computeraffine Mitbürger fühlen sich damit alleine gelassen und überfordert.
Es besteht die Gefahr, dass vermehrt Fehler beim schnellen Übertragen der Steuererklärungen unter Zeitdruck übersehen werden und dem Steuerpflichtigen dadurch Nachteile entstehen.
Das Mandantenmerkblatt: „Elektronische Übermittlung von Steuererklärungen“ können Sie unter http://www.sibilledecker.de/Downloads/Downloads-Mandantenmerkblaetter herunterladen.
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