Unter den Oberbegriff „Taxigewerbe“ fallen alle Beförderungsleistungen durch Taxifahrer mit entsprechender Zulassung. Mietwagenfirmen besitzen diese Zulassung in der Regel nicht und gelten damit auch nicht als Taxigewerbe, selbst wenn sie Beförderungsleistungen (z.B. Vermietungen inklusive Fahrer) erbringen. Die Einkünfte aus Taxifahrten werden dem Gewerbebetrieb eines Beförderungsunternehmens zugeordnet, während Mietwagenfirmen weder ertragsteuerlich noch umsatzsteuerlich als Beförderungsunternehmen einzuordnen sind.
Die Themen, die im neuen Mandantenmerkblatt „Taxigewerbe“ behandelt werden sind u.a.
- Krankenbeförderung
- Verkauf einer Taxikonzession
- Trinkgelder
- Aufzeichnungspflichten
- Taxiquittungen
- Werbung
Das neue Mandantenmerkblatt: „Taxigewerbe“ können Sie sich unter http://www.sibilledecker.de/Downloads/Downloads-Mandantenmerkblaetter herunterladen.
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