Früher nur ein Thema für Großunternehmen, gewinnt die Arbeit im Ausland besonders aufgrund des EU-Binnenmarktes immer mehr an Bedeutung auch für kleine und mittlere Unternehmen. Zusätzliche Aufträge, Erweiterung des Kundenstammes – gerade für grenznahe Firmen sind Arbeiten im benachbarten Ausland, aber aufgrund der Globalisierung auch in entfernteren Regionen, von großem Interesse. Dafür müssen häufig eigene Mitarbeiter ins Ausland geschickt werden, um vor Ort tätig zu sein. Dabei muss der Arbeitgeber darauf achten, dass dem Beschäftigten durch die vorübergehende Tätigkeit im Ausland keine Nachteile entstehen. Das gilt ganz besonders für die Sozialversicherung. Hier gibt es eine Menge Sonderregelungen – abhängig von dem Land in dem die Arbeit verrichtet wird. Auch im Steuer- und Arbeitsrecht kann die Beschäftigung im Ausland Auswirkungen haben.
Die neue Kurzinfo: „Arbeiten im Ausland“ können Sie sich hier herunterladen.
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Foto: Datev