Die steuerliche Betriebsprüfung betrachtet die Kassenführung in Betrieben immer dann besonders intensiv und durchaus argwöhnisch, wenn der Unternehmer den überwiegenden Teil der Umsatzerlöse in bar vereinnahmt. Aber wie sieht eine rechtssichere und den Anforderungen des Finanzamts genügende Kassenführung aus? Welche Kassenberichte sind zu erstellen? Und was ist bei einer offenen Ladenkasse zu beachten, die nur aus einer mit Geldscheinen und Münzen gefüllten Schublade bestehen kann?
Im Mandantenmerkblatt „Kassenführung bei Nutzung einer „offenen Ladenkasse“ “ lesen Sie u.a. über
- Kassenbuch/Kassenbericht
- Zeitnähe und Kassensturzfähigkeit
- auf Excel basierende Kassenberichte
- auffällige Mängel in Kassenberichten
In der Anlage finden Sie einen Musterkassenbericht.
Das Mandantenmerkblatt „Kassenführung bei Nutzung einer „offenen Ladenkasse“ “ können Sie sich unter http://www.sibilledecker.de/Downloads/Downloads-Mandantenmerkblaetter herunterladen.
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