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Monatsarchiv: Juni 2015
Steuertipp: Wirtschaftliche Betätigung eines Vereins
Ein nicht gemeinnütziger Sportverein kann Aufwendungen, die sowohl seinen ideellen Bereich (Sportbetrieb) als auch seinen wirtschaftlichen Bereich (Werbung) betreffen, anteilig abziehen. Die Aufwendungen müssen aber nach objektivierbaren Kriterien aufteilbar sein. Hintergrund: Gemeinnützige Vereine sind steuerfrei; die Steuerfreiheit gilt jedoch nicht … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Einkommensteuer, Sonstige Steuerthemen, Steuerberater Darmstadt, Steuerberatung
Verschlagwortet mit Gemeinnütziger Verein, nicht gemeinnütziger Verein, Sportbetrieb, Wirtschaftliche Betätigung eines Vereins, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
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