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Monatsarchiv: April 2015
aktuelles Urteil: Außergewöhnliche Belastung Eizellspende?
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass Aufwendungen für die künstliche Befruchtung mit einer gespendeten Eizelle im Ausland, die dort – anders als in Deutschland – nicht verboten ist, steuerlich nicht als sog. außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden können. Die in ihrer … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Einkommensteuer, Steuerberater Darmstadt, Steuerberatung
Verschlagwortet mit außergewöhnliche Belastungen, gespendeten Eizelle, künstliche Befruchtung
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