Eine ordnungsgemäße Buchführung beginnt sowohl handels- als auch steuerrechtlich bereits beim Eingang oder der Entstehung von Buchungsbelegen. Entsprechend ausführlich beschäftigt sich das BMF-Schreiben vom 14. November 2014 „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ auch mit diesem Thema. Gleichzeitig werden dort Festlegungen für alle Steuerpflichtigen getroffen, die aufzeichnungspflichtig sind. Also auch für nichtbuchführungspflichtige Unternehmer.
Verstöße gegen diese Vorstellungen der Finanzverwaltung können dazu führen, dass die Buchführung verworfen und die Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden.
Die Mandanten-Info-Broschüre informiert Sie ausführlich über die mit der Belegentstehung, -sicherung, -aufbereitung und -aufbewahrung verbundenen Prozesse.
Die Mandanten-Info: „Ordnungsgemäße Belegführung“ können sich registrierte Mandanten unter http://www.sibilledecker.de/Mandanten-Info-nur-fuer-registrierte-Nutzer herunterladen.
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Foto: datev