Von einer betrieblichen Altersversorgung spricht man, wenn der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagt. Ein wesentlicher Vorteil für den Arbeitnehmer liegt hierbei in der Einsparung von steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Entgeltanteilen. Die fehlende Sozialversicherungspflicht der umgewandelten Gehaltsteile hingegen ist einer der Gründe aus denen sich eine betriebliche Altersversorgung aus Sicht des Arbeitgebers lohnen kann.
Bei einer Finanzierung durch den Arbeitgeber stehen grundsätzlich fünf Durchführungswege zur Verfügung:
- Direktversicherung,
- Pensionskasse,
- Pensionsfonds,
- Unterstützungskasse,
- Direktzusage.
Das Mandantenmerkblatt: Betriebliche Altersversorgung: Die Direktversicherung informiert über die betriebliche Altersvorsorge in Form einer Direktversicherung und ihre steuerlichen und sozialrechtlichen Auswirkungen. Sie können es sich unter http://www.sibilledecker.de/Downloads/Downloads-Mandantenmerkblaetter herunter laden.
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