Bei vielen Rentnern führt die Besteuerung durch das Alterseinkünftegesetz dazu, dass sie zusammen mit anderen Einkünften, z.B. aus Vermietung und Verpachtung, aus Betriebsrenten oder aus Kapitalvermögen, über dem Grundfreibetrag liegen und daher Einkommensteuer zahlen müssen.
Seit dem Jahr 2005 sind die Träger der Rentenversicherung, der landwirtschaftlichen Alterskassen, der berufsständischen Versorgungseinrichtungen, der Pensionskassen sowie der privaten Rentenversicherer verpflichtet, die relevanten Daten für die Besteuerung der Rentner an die Finanzbehörde elektronisch zu übermitteln.
Aufgrund dieser Mitteilungen kann die Finanzverwaltung prüfen, inwieweit ein Rentenbezieher steuerpflichtig wird.
Das neue Mandantenmerkblatt informiert darüber, welche Renten der Besteuerung unterliegen, welcher Steuersatz angewandt wird, welche Kosten abgezogen werden können und wie Rentner mit ausländischem Wohnsitz und Pensionäre besteuert werden.
Ein weiteres Kapitel informiert über die Rechtslage, wenn die Angabe von Renteneinkünften unterlassen wurde und über die Verschärfung der Selbstanzeige seit 01.01.2015.
Das neue Mandantenmerkblatt: „Rentner“ können Sie unter http://www.sibilledecker.de/Downloads/Downloads-Mandantenmerkblaetter herunterladen.
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