Das Führen eines Fahrtenbuchs dient dazu, den tatsächlichen Anteil der privaten Nutzung eines (dienstlichen) Fahrzeugs schlüssig nachzuweisen. Auf Grundlage der Aufzeichnungen kann ein individueller geldwerter Vorteil ermittelt werden, so dass die pauschale Besteuerung nach der sogenannten 1-%-Regelung nicht zur Anwendung kommt.
Bei Letzterer ist die Steuer meist wesentlich höher, weil monatlich 1 % des Bruttoinlandslistenpreises als geldwerter Vorteil angesetzt wird. Hinzu kommen als Wertansatz für die Nutzung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte monatlich 0,03 % des Bruttoinlandslistenpreises je Entfernungskilometer.
Das neue Mandantenmerkblatt behandelt u.a. folgende Themen:
- die formalen Anforderungen an ein Fahrtenbuch,
- das elektronische Fahrtenbuch
- ein Beispiel für ein Fahrtenbuch
- Fehlerfolgen
- Wann ist welche Methode günstiger?
- Checkliste für ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch
Das Mandantenmerkblatt: „Führung eines Fahrtenbuchs“ (Neuauflage 2015) können Sie sich unter http://www.sibilledecker.de/Downloads/Downloads-Mandantenmerkblaetter herunterladen.
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