Beim Verkauf oder Vermietung von Häusern oder Wohnungen muss seit dem 1. Januar 2009 verpflichtend ein Energieausweis vorliegen, dessen energetische Anforderungen durch die EnEV 2009 und die am 21. November 2013 verkündete EnEV 2014 nochmals deutlich verschärft wurden.
Der Energieausweis dokumentiert steckbriefartig den Energiestandard eines Gebäudes. Damit soll es Kauf- und Mietinteressenten erleichtert werden, den Heizenergiebedarf von Gebäuden vor Vertragsabschluss zu vergleichen.
Vor allem in Zeiten hoher Energiekosten stellt der Energieausweis eine wichtige Entscheidungshilfe für alle Käufer und Mieter dar.
Die vorliegende neue Mandanten-Info-Broschüre bietet einen hervorragenden Einstieg in das Thema und informiert Sie über Pflichten, Fristen und Termine, die Sie als Immobilienbesitzer im Vorfeld von Verkauf oder Vermietung beachten müssen.
Die Mandanten-Info: „Steckbrief für Wohngebäude: Der Energieausweis“ können sich registrierte Nutzer als epub- oder pdf-Datei unter http://www.sibilledecker.de/Mandanten-Info-nur-fuer-registrierte-Nutzer herunterladen. Noch nicht registriert? Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten.
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