Mittlerweile sind eingetragene Lebenspartner Eheleuten im Steuerrecht weitgehend gleichgestellt. In den vergangenen Jahren wurde die Gleichstellung sukzessive auf verschiedene Bereiche des Steuerrechts ausgeweitet. Besonders medienwirksam war ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Gesetzgeber zwang, die Gleichstellung im Bereich der Einkommensteuer zu gewährleisten. Mitte 2014 sind dann die restlichen steuerlichen Anpassungen erfolgt, insbesondere in der Abgabenordnung und im Bewertungsgesetz.
Dieses Merkblatt stellt Ihnen die Lebenspartnerschaft mit den wichtigsten steuerlichen Regelungen vor. Sie können es sich unter http://www.sibilledecker.de/Downloads/Downloads-Mandantenmerkblaetter herunter laden.
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