Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lebten zum Jahresende 2013 rund 7,5 Millionen schwerbehinderte Menschen in Deutschland. Dies entspricht einem Anteil an der Gesamtbevölkerung Deutschlands von 9,4 %.
Der Hauptanteil der Beeinträchtigungen, die zu einer Schwerbehinderung führen, entsteht im Arbeitsleben.
Zur Verbesserung der Chancen schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben enthält der 2. Teil des Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) daher eine Reihe von Instrumenten zur Förderung und Sicherung von Beschäftigung. Arbeitgeber werden durch diese Regelungen in besonderem Maße verpflichtet.
Diese Mandanten-Info informiert Sie über die folgenden Themen:
- Die Behinderung als zentraler Begriff
- Verfahren der Feststellung einer Behinderung
- Die Schwerbehinderung als besondere Form der Behinderung
- Die Gleichstellung
- Das Integrationsamt
- Beschäftigungspflicht und Anrechnung Beschäftigter
- Ausgleichsabgabe
- Diskriminierung im Arbeitsleben
- Die Schwerbehindertenvertretung
- Anspruch auf fähigkeits- und behinderungsgerechte Beschäftigung und Arbeitsgestaltung
- Der Zusatzurlaub gem. § 125 SGB IX
- Die Befreiung von Mehrarbeit gem. § 124 SGB IX
- Anspruch auf Teilzeitbeschäftigung
- Kündigungsschutz
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