Die Umkehr der Steuerschuldnerschaft (Reverse-Charge-Verfahren), die in diesem Merkblatt mit Blick auf die rechtssichere Anwendung im Unternehmensalltag ausführlich beschrieben wird, hat der Gesetzgeber seit ihrer Einführung im Jahr 2004 auf immer mehr Bereiche des Geschäftslebens ausgedehnt:
- Seit 2004 schuldet bei Grundstücksübertragungen und im Baubereich nicht mehr der leistende Unternehmer die Steuer, sondern der Leistungsempfänger. Betroffen sind alle steuerpflichtigen Umsätze, die unter das Grunderwerbsteuergesetz fallen, und bestimmte Bauleistungen.
- 2011 sind ferner Risikobranchen wie Gebäudereiniger sowie der Verkauf von Industrieschrott, Altmetallen, sonstigen Abfallstoffen sowie Gold dazugekommen. Neben den Handys dehnte sich die Regelung auch auf integrierte Schaltkreise aus.
- Im Jahr 2013 kamen schließlich noch Lieferungen von Gas (über das Erdgasnetz) und von Elektrizität durch einen im Inland ansässigen Unternehmer an einen anderen Unternehmer hinzu, sofern dieser selbst derartige Leistungen erbringt. Im Gegenzug wurden Personenbeförderungsleistungen mit allen Landfahrzeugen aus der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers wieder ausgenommen.
Diese Sonderregelung führt meist dazu, dass Unternehmen ihre innerbetrieblichen Abläufe und Kassensysteme umstellen müssen – etwa um Rechnungen ohne Umsatzsteuer an Geschäftskunden auszustellen.
Das aktuelle Mandantenmerkblatt: „Umsatzsteuer-Steuerschuldnerschaft“ können Sie sich unter http://www.sibilledecker.de/Downloads/Downloads-Mandantenmerkblaetter herunterladen.
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