Seit Anfang 2014 ist es jedem Steuerbürger oder seinem Steuerberater möglich, die bei der Finanzverwaltung gespeicherten steuerlichen Daten elektronisch abzurufen und im Rahmen der Einkommensteuererklärung zu verwenden („Vorausgefüllte Steuererklärung“).
Zur Zeit werden bei diesem Verfahren folgende bei der Steuerverwaltung gespeicherten Daten zur Verfügung gestellt:
- Lohnsteuerbescheinigungen
- Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen
- Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen
- Vorsorgeaufwendungen (Riester-/Rürup-Verträge)
Diese Daten werden zum Beispiel von den Krankenkassen, dem Arbeitgeber usw. übermittelt. Eine Fehlerfreiheit kann nicht garantiert werden.
Damit ich als Steuerberater die gespeicherten Daten abrufen und für Sie prüfen kann, benötige ich eine besondere Vollmacht, die „Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen“.
Wie diese Vollmacht aussieht und wie das Verfahren funktioniert sehen Sie in der kurzen Präsentation.
Auf meiner Homepage können Sie sich den Foliensatz als Pdf-Datei unter http://www.sibilledecker.de/Vortraege herunter laden.
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Foto: Datev Der Inhalt ist nach bestem Wissen und dem aktuellen Kenntnisstand erstellt worden. Haftung und Gewähr sind ausgeschlossen. Diese bleiben der Einzelberatung vorbehalten