Die zunehmende Lebenserwartung der Menschen – nicht zuletzt eine Auswirkung der modernen Medizin – hat zu einem drastischen Anstieg der Alterspflegefälle geführt. Da die Rente sowie das lebzeitige erarbeitete Vermögen oft nicht mehr ausreichen, um die Unterbringungs- und Pflegekosten in den Alten- und Pflegeheimen zu finanzieren, ist das Thema Elternunterhalt allgegenwärtig und nimmt in der Praxis eine immer bedeutsamere Rolle ein. Die Beschäftigung mit diesem Thema stellt sich einerseits als eine gesellschaftliche Aufgabe, andererseits aber auch als familiäre Verpflichtung dar.
Da der Staat nicht auf das Verantwortungsbewusstsein oder die Dankbarkeit der Kinder setzen kann, zudem eine gelebte solidarische Familienstruktur – wie früher in ländlichen Gebieten üblich – heute nicht mehr existiert, ist das erwachsene Kind von Gesetzes wegen – unter der Voraussetzung der Bedürftigkeit des Elternteils sowie eigener Leistungsfähigkeit – verpflichtet, für Elternunterhalt aufzukommen.
Einen Überblick über das Thema gibt die Mandanten-Info: „Elternunterhalt“. Diese können sich registrierte Nutzer unter http://www.sibilledecker.de/Mandanten-Info-nur-fuer-registrierte-Nutzer herunterladen. Noch nicht registriert? Senden Sie uns eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten.
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