Das Vorsteuervergütungsverfahren gibt Unternehmen die Möglichkeit, sich die jeweils im Ausland gezahlte Umsatzsteuer erstatten zu lassen. Dabei geht es sowohl um die Erstattung ausländischer Umsatzsteuer für deutsche Unternehmen als auch um die Erstattung deutscher Umsatzsteuer für im Ausland ansässige Unternehmen.
Der Ablauf und die Voraussetzungen des Verfahrens unterscheiden sich nach dem Sitz des Unternehmens: Dieser kann in Deutschland, im übrigen Gemeinschaftsgebiet (innerhalb Europäischen Union) oder in einem Drittland (außerhalb der Europäischen Union) sein. Für in Deutschland ansässige Unternehmen ist des Weiteren danach zu unterscheiden, ob die Umsatzsteuer innerhalb oder außerhalb der EU gezahlt wurde.
Anträge müssen beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gestellt werden.
Das neue Mandantenmerkblatt: „Vorsteuervergütungsverfahren“ können Sie sich unter http://www.sibilledecker.de/Downloads/Downloads-Mandantenmerkblaetter herunterladen.
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