Mit dem „Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung“ hat der Gesetzgeber die steuerliche Berücksichtigung von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen ab dem 01.01.2010 verbessert. Von den Neuregelungen sind alle Bürger betroffen – unabhängig davon, ob sie privat oder gesetzlich versichert sind.
Nach dem neuen Recht werden zumindest die Beiträge für eine Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung in voller Höhe steuermindernd berücksichtigt. Wesentlich für die steuerliche Beurteilung ist die Unterscheidung zwischen den Beiträgen für die Basisabsicherung und die Finanzierung von Zusatz- oder Komfortleistungen.
Dieses Merkblatt stellt die allgemeinen Grundsätze zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung dar und zeigt, wie sich Gesundheitskosten als Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen steuermindernd auswirken. Vorab geben wir Ihnen einen Überblick über die Regeln zur Mitgliedschaft und zu den Wechselvoraussetzungen bei der Krankenversicherung.
Das neue Mandantenmerkblatt: „Gesundheitskosten im Steuerrecht“ können Sie sich unter http://www.sibilledecker.de/Downloads/Downloads-Mandantenmerkblaetter herunterladen.
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