Neben beruflich und betrieblich veranlassten Aufwendungen dürfen auch bestimmte private Ausgaben ihren Weg in die Einkommensteuererklärung finden – und zwar in Form von Sonderausgaben. Das Einkommensteuergesetz zählt abschließend auf, welche Kosten abzugsfähig sind, darunter beispielsweise Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Kinderbetreuungskosten sowie Spenden, Kirchensteuer und Unterhaltsleistungen.
Wie Sie Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen können, lesen Sie im aktualisierten Mandantenmerkblatt: „Sonderausgaben“. Sie können es sich unter
http://www.sibilledecker.de/Downloads/Downloads-Mandantenmerkblaetter herunterladen.
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