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Monatsarchiv: Juni 2014
BFH: Vorfälligkeitsentschädigung bei Immobilienverkauf keine Werbungskosten
Mit Urteil vom 11. Februar 2014 IX R 42/13 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung grundsätzlich nicht als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar ist. Die Klägerin veräußerte ein von ihr im Jahre 1999 … Weiterlesen
Veröffentlicht unter Einkommensteuer, Steuerberater Darmstadt, Steuerberatung
Verschlagwortet mit Immobilienverkauf, Vorfälligkeitsentschädigung, Werbungskosten
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