Nicht nur durch eBay und andere Internet-Verkaufsplattformen hat der Handel mit Gebrauchtwaren in Deutschland Hochkonjunktur. Im Gegensatz zu privaten Verkäufern müssen gewerbliche Gebrauchtwarenhändler jedoch Umsatzsteuer aus dem Verkaufspreis zahlen. Und das betrifft nicht nur Internethändler, sondern beispielsweise auch die Betreiber von Kfz-Gebrauchthandlungen, Antiquitätenläden oder Auktionshäusern.
Problematisch für diese Händler ist, dass beim Ankauf der Waren von Privatleuten kein Recht auf Vorsteuerabzug besteht. Müssten sie den vollen Umsatzsteuersatz auf den Verkaufspreis an das Finanzamt abführen, wären sie gegenüber privaten Verkäufern stark benachteiligt. Deshalb sieht das Umsatzsteuerrecht mit der sogenannten Differenzbesteuerung eine Erleichterung für Händler vor.
In diesem Fall wird nur der Differenzbetrag zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis – also die Marge – besteuert. Deshalb nennt man die Differenzbesteuerung auch
Margenbesteuerung. Die genauen Regelungen sind in § 25a des Umsatzsteuergesetzes festgehalten.
Das aktualisierte Mandantenmerkblatt: „Differenzbesteurung“ können Sie sich unter http://www.sibilledecker.de/Downloads/Downloads-Mandantenmerkblaetter
herunterladen.
******************************************************************************