In der heutigen Zeit finden Erwerbstätige ihren Arbeitsplatz selten direkt vor der Haustür vor, weit entfernt liegende Arbeitsorte müssen häufig in Kauf genommen werden. Da das tägliche Pendeln zwischen Arbeitsstelle und Heimatort ab einer gewissen Distanz nicht mehr wirtschaftlich bzw. zeitlich tragbar ist, entscheiden sich viele Arbeitnehmer dafür, sich am Beschäftigungsort eine Zweitwohnung einzurichten. Die gute Nachricht: Der Fiskus erkennt die Kosten einer solchen (aus beruflichen Gründen) eingerichteten doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten an, sodass die finanzielle Belastung des Arbeitnehmers deutlich sinkt.
Zeitlich unbegrenzt absetzbar sind unter anderem die Kosten der Zweitwohnung sowie pauschale Kilometersätze für wöchentliche Familienheimfahrten. Statt diese Aufwendungen als Werbungskosten abzuziehen, können sich Arbeitnehmer die Mehraufwendungen der doppelten Haushaltsführung auch steuerfrei von ihrem Chef erstatten lassen – insoweit dürfen die Kosten dann aber natürlich nicht mehr in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden.
Dieses Merkblatt zeigt Ihnen, welche Voraussetzungen sie nach der neuen Rechtslage ab 2014 erfüllen müssen, damit eine doppelte Haushaltsführung steuerlich anerkannt wird.
Das neue Mandantenmerkblatt: Doppelte Haushaltsführung ab 2014 können Sie sich unter http://www.sibilledecker.de/Downloads/Downloads-Mandantenmerkblaetter herunter laden.
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