Steuer- und sozialversicherungsfreie bzw. weniger stark belastete Vergütungsbestandteile und alternative Möglichkeiten der Entlohnung (z. B. Sachbezüge, geldwerte Vorteile, Nutzungs-möglichkeiten) sind aufgrund des höheren Nettoeffekts für Arbeitnehmer besonders attraktiv. Allerdings knüpft der Gesetzgeber strenge und teilweise komplizierte Voraussetzungen an die Gewährung steuerfreier Arbeitgeberleistungen. So ist die Steuerfreiheit der meisten Leistungen von der Voraussetzung abhängig, dass diese zusätzlich zu dem vom Arbeitgeber geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden müssen.
In dieser Mandanten-Info finden Sie ein ABC der begünstigten Leistungen :
- Aufmerksamkeiten zu besonderen persönlichen Ereignissen
- Auslagenersatz
- Auslösungen
- Beihilfen und Unterstützungen wegen Hilfsbedürftigkeit
- Belegschaftsrabatte
- Berufskleidung
- Betriebssport
- Betriebsveranstaltungen
- Darlehen an Arbeitnehmer
- Kindergartenzuschüsse/Betriebskindergärten
- Überlassung von Datenverarbeitungsgeräten (PC, Smartphone, Tablet)
- Fahrtkostenzuschüsse für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
- Firmenwagen
- Leistungen zur Gesundheitsförderung
- Abgabe von Getränken im Unternehmen
- Reisekosten
- Überlassung von Telekommunikationsgeräten
- Warengutscheine
- Abgabe von Restaurantschecks
- Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
Welche Voraussetzungen hierfür zu erfüllen sind lesen Sie in der neuen Mandanten-Info: „Extras für Ihre Mitarbeiter“ . Diese können sich registrierte Nutzer unter http://www.sibilledecker.de/Mandanten-Info-nur-fuer-registrierte-Nutzer herunterladen.
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