Die Mehrfachbelastung Beruf – Kinder – Haushalt ist ein Problem, das sich vielen stellt.
Die Lösung? Externe Hilfe ist gefragt!
Bei der Bewältigung dieser Herausforderung kann beispielsweise eine Haushaltshilfe unterstützen. Hier stellt sich sofort die Frage nach eventuellen steuerlichen Ansatzmöglichkeiten. Der Gesetzgeber fördert haushaltsnahe und familienunterstützende Dienstleistungen – aber auch Handwerkerleistungen – steuerlich.
Die zentrale Vorschrift im Einkommensteuergesetz ist der § 35a EStG. Dass diese Vorschrift in ihrer Anwendung einiges Gewicht hat, zeigt sich daran, dass die Finanzverwaltung mit einem überarbeiteten Anwendungsschreiben vom 10. Januar 2014 zu diesem Themenbereich ausführlich Stellung nimmt.
In Privathaushalten sind nach § 35a EStG folgende Beschäftigungsmöglichkeiten steuerlich begünstigt:
Die Aufwendungen für diese Dienstleistungen oder Beschäftigungen können auf Antrag in der Einkommensteuererklärung bis zu bestimmten Höchstbeträgen direkt von der Steuerschuld abgezogen werden.
Welche Voraussetzungen hierfür zu erfüllen sind lesen Sie in der neuen Mandanten-Info: „Steuern sparen im Privathaushalt“ . Diese können sich registrierte Nutzer unter http://www.sibilledecker.de/Mandanten-Info-nur-fuer-registrierte-Nutzer herunterladen.
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