Als „E-Bilanz“ wird die elektronische Einreichung („Übermittlung“) von Jahresabschlussinformationen an die Finanzverwaltung bezeichnet. Hintergrund für die Einführung der elektronischen Übermittlung von Jahresabschlussinformationen ist die deutsche E-Government-Strategie. Die E-Government-Strategie der Bundesregierung fordert den Ausbau des elektronischen Datenaustauschs zwischen Unternehmen und Finanzverwaltung. Unter dem Motto „Elektronik statt Papier“ sollen Arbeitsabläufe zwischen Unternehmen und der Finanzverwaltung zukünftig fast ausschließlich auf elektronischem Weg erfolgen.
In den vergangenen Jahren wurden durch den Gesetzgeber und die Finanzverwaltung zahlreiche Verfahren auf den elektronischen Datenaustausch umgestellt. Die Elektronische Datenübermittlung an die Finanzverwaltung (ELSTER) ist mit den aktuellen Versionen der DATEV-Steuerprogramme1 für folgende Steuerarten möglich:
Steuerart VZ 2013
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Einkommensteuer (mit elektronischem Bescheidabgleich): ab Anfang Januar 2014
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Einkommensteuer beschränkte Steuerpflicht: voraussichtlich ab Ende Februar 2014
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Gesonderte Feststellung: ab Anfang Januar 2014
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Gesonderte u. einheitliche Feststellung: voraussichtlich ab Ende Februar 2014
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Gewerbesteuer (mit elektronischem Bescheidabgleich in den Stadtstaaten Bremen, Berlin und Hamburg): voraussichtlich Frühjahr 2014
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Körperschaftsteuer voraussichtlich Frühjahr 2014
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Umsatzsteuer (mit elektronischem Bescheidabgleich) ab Anfang Januar 2014
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Kapitalertragsteuer: ja
Die E-Bilanz verlangt, dass die Daten des Jahresabschlusses – unabhängig
von Rechtsform und Unternehmensgröße – nach einem amtlich vorgeschriebenen Datensatz (sog. Taxonomie) durch Datenfernübertragung zu übermitteln sind.
In der neuen Mandanten-Info: Die E-Bilanz – Was ist zu tun? finden Sie unter anderem Strategien zur Erstellung einer E-Bilanz und einen ausführlichen beispielhaften Praxisfall.
Die neue Mandanten-Info: Die E-Bilanz – Was ist zu tun? können sich registrierte Nutzer unter http://www.sibilledecker.de/Mandanten-Info-nur-fuer-registrierte-Nutzer herunterladen.
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