Unternehmer, die Lieferungen oder Dienstleistungen etc. im Inland gegen Bezahlung im Rahmen ihres Unternehmens ausführen, sind steuerrechtlich verpflichtet, Rechnungen auszustellen, wenn:
- es sich um eine steuerpflichtige Werklieferung oder sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück handelt (auch an Privatpersonen) oder
- es sich um einen Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person, die nicht Unternehmer ist, handelt.
In allen anderen Fällen ist aus umsatzsteuerrechtlicher Sicht für im Inland ausgeführte Umsätze die Rechnungserstellung freiwillig. Für Auslandsgeschäfte gelten ggf. Sonderregelungen.
Die Kurzinfo: die ordnungsgemäße Rechnung informiert Sie außerdem über
- den notweniger Rechnungsinhalt
- die Fristen zur Rechnungsausstellung
- Kleinbetragsrechnungen
- Bauleistungen (§ 13b UStG)
- und weitere Hinweise
Die neue Kurzinfo „Die ordnungsgemäße Rechnung- Angaben prüfen-Vorsteuerabzug sichern“ können Sie sich unter http://www.sibilledecker.de/Mandanteninformationen/Mandantenkurzinfo herunterladen.
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