Der ordnungsgemäße Bewirtungsbeleg
Haben Sie aus geschäftlichem Anlass Geschäftspartner oder Kunden zum Essen eingeladen, können Sie 70 % der nachgewiesenen, angemessenen Aufwendungen als Betriebsausgabe geltend machen. Die Vorsteuer bekommen Sie zu 100 % vom Finanzamt erstattet. Für den Nachweis benötigen Sie einen ordnungsgemäßen Bewirtungsbeleg.
Die neue Kurzinfo „Geschäftsessen abrechnen“ können Sie sich unter http://www.sibilledecker.de/Mandanteninformationen/Mandantenkurzinfo herunterladen.
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