Im Zuge der Einführung der „Vorausgefüllten Steuererklärung“ für ist es mir als Steuerberaterin jetzt endlich möglich, die bei der Finanzverwaltung über meine Mandanten gespeicherten Daten mit meiner Software und der Vollmachtsdatenbank abrufen, zu überprüfen und, falls nötig, korrigieren zu lassen.
Ich freue mich, Ihnen diesen zusätzlichen Service jetzt anbieten zu können.
Damit ich Zugriff auf die Daten meiner Mandanten erhalte, müssen diese mir im Vorfeld die Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen erteilen. In der Vollmachtsdatenbank meiner Steuerberaterkammer gebe ich alle Vollmachten meiner Mandanten elektronisch ein und von dort werden Sie an die Finanzverwaltung übermittelt. Daraufhin erteilt mir die Finanzverwaltung die Berechtigung zum Zugriff auf die Steuerdaten meiner Mandanten.
Vorausgefüllte Steuererklärung
Die Einführung ist für Anfang 2014 vorgesehen. In der Vorausgefüllten Steuererklärung werden dem Steuerpflichtigen oder mir, dem Steuerberater, die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Steuerdaten angezeigt. In der ersten Stufe ist die Bereitstellung folgender Daten geplant:
- Vom Arbeitgeber bescheinigte Lohnsteuerdaten
- Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen
- Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen
- Bestimmte Vorsorgeaufwendungen
- Name, Adresse und weitere steuerrelevante Informationen
Die von der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellten Daten werden u. a. vom Arbeitgeber und von den Krankenkassen übermittelt und in Datenpools gesammelt. Je nachdem wann die Steuerdaten durch die Datenlieferanten übermittelt werden, wird eine uneingeschränkte Nutzung voraussichtlich ab März 2014 möglich sein.
Meine Mandaten werden in den nächsten Tagen die neuen Vollmachtsformulare für die Vollmachtsdatenbank erhalten.
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