Vielen ehrlichen Steuerzahlern ist gar nicht bewusst, dass sie eine Reihe von Pflichten beachten müssen, wenn sie Firmen mit Arbeiten rund um ihr Haus oder in ihrem Garten beauftragen. Können Sie nach Abschluss der Arbeiten aber beispielsweise keine ordnungsgemäße Rechnung vorlegen, drohen Ihnen als Hausbesitzer oder Mieter Sanktionen. Als Vermieter müssen Sie überdies eine besondere Steuerpflicht erfüllen: Sie haben einen Betrag in Höhe von 15 % Ihrer Zahlung als Bauabzugsteuer beim zuständigen Finanzamt anzumelden und dort auch abzuführen, statt ihn an den beauftragten Unternehmer zu zahlen. Tun Sie das nicht, haften Sie für den säumigen Betrag. Sogar ein Hausbesuch vom Zoll ist möglich.
Dieses Mandantenmerkblatt stellt die Maßnahmen im Kampf gegen Schwarzarbeit vor, die es zur Sicherung von Steueransprüchen bei Bauleistungen gibt. Es bietet Ihnen einen Überblick darüber, was Sie in diesem Zusammenhang unbedingt beachten sollten.
Das Mandantenmerkblatt: „Bauabzugsteuer“ können Sie sich unter http://www.sibilledecker.de/Downloads/Downloads-Mandantenmerkblaetter herunterladen.
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