Neben beruflich und betrieblich veranlassten Aufwendungen dürfen auch bestimmte private Ausgaben ihren Weg in die Einkommensteuererklärung finden – und zwar in Form von Sonderausgaben. Das Einkommensteuergesetz zählt abschließend auf, welche Kosten abzugsfähig sind, darunter beispielsweise Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, Kinderbetreuungskosten sowie Spenden und Unterhaltsleistungen.
Das Mandantenmerkblatt informiert Sie darüber, welche Kosten Sie als Sonderausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung geltend machen können.
Das ausführliche Mandantenmerkblatt: „Sonderausgaben“ können Sie sich unter http://www.sibilledecker.de/Downloads/Downloads-Mandantenmerkblaetter herunterladen.
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